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Es gibt unterschiedliche Formen der Verfügungen von Todes wegen:
Das Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das vom Erblasser zu Lebzeiten jederzeit widerrufen werden kann. Es sind Formvorschriften einzuhalten. Es gibt unterschiedliche Formen:
Hinsichtlich des eigenhändigen Testaments ergeben sich Vor- und Nachteile. Das eigenhändige Testament kann ohne Mithilfe eines Notars erstellt werden. Die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments ist daher mit keinerlei Kosten für den Erblasser verbunden. Es besteht allerdings die Gefahr, dass wegen fehlender rechtskundiger Beratung der Inhalt der getroffenen Anordnung nicht eindeutig festgestellt werden kann. In der Praxis sind auch schon Fälle vorgekommen, bei denen das privatschriftliche Testament vernichtet wurde oder im Erbfall nicht mehr auffindbar war. Wir empfehlen bei der Erstellung eines Testaments einen Rechtsanwalt und Steuerberater hinzuziehen, damit die rechtlichen und steuerlichen Folgen überprüft werden können. |