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Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen auf die Erben über. Das Vermögen umfasst dabei aktive Vermögenswerte und auch Verbindlichkeiten bzw. Schulden des Erblassers. Sind mehrere Erben vorhanden, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Erbfolge bestimmt sich nach der gesetzlichen Erbfolge, soweit keine testamentarischen Regelungen vorhanden sind. Soweit beabsichtigt ist von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, so ist die Erstellung eines Testaments erforderlich. Soweit der Nachlass überschuldet ist, so ist unverzügliches Handeln erforderlich. In diesem Fall sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dabei könnte es notwendig sein, die Erbschaft auszuschlagen. Dies ist nur innerhalb von 6 Wochen seit Kenntnis des Erbfalls oder Testamentseröffnung möglich. Zum 1.1.09 ist die Erbschaftsteuerreform in Kraft getreten. Für nahe Verwandte ergeben sich damit deutliche Erhöhungen der Freibeträge: Bei Ehegatten steigt der von der Steuer verschonte Freibetrag von Euro 307.000 auf Euro 500.000, bei Kindern von Euro 205.000 auf Euro 400.000. Für Geschwister, Neffen oder den geschiedenen Ehegatten steigt der Freibetrag lediglich von Euro 10.300 auf Euro 20.000.Umstritten war die Besteuerung bei der Vererbung von Betriebsvermögen. Der Steuergesetzgeber hat sich nun dafür entschieden, dass Betriebserben die Steuerschuld erlassen wird, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu müssen sie unter anderem die Arbeitsplätze zehn Jahre lang erhalten, wobei diese Auflage für Kleinbetriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten nicht gilt. |